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Rauchwarnmelder retten Leben

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.
Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen auch alle bestehenden Wohnungen entsprechend nachgerüstet sein. Aus diesem Grund hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Faltblatt “Rauchmelder retten Leben. – Alles schläft, einer wacht” neu konzipiert und inhaltlich an die neue Rechtslage angepasst.

Das neue Faltblatt liegt im Rathaus auf. Die wichtigsten Fakten finden Sie auch unter dem Stichwort “Rauchwarnmelder” auf der Internetseite: www.innenministerium.bayern.de