Sie sind hier:Home>Breitbandausbau>4. Bay. Förderverfahren

4. Bay. Förderverfahren

1. Markterkundungsverfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Wittibreut im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zu dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 30.03.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Bekanntmachung Markterkundung
Karte mit Ist-Versorgung vor der Markterkundung

 

Aufhebung des Förderverfahrens (veröffentlicht am 22.07.2020)
Das Verfahren wird nicht mehr in Anspruch genommen und abgebrochen.