4. Bay. Förderverfahren
1. Markterkundungsverfahren
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Wittibreut im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zu dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die Kommune bittet daher, bis spätestens 30.03.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Bekanntmachung Markterkundung
Karte mit Ist-Versorgung vor der Markterkundung
Aufhebung des Förderverfahrens (veröffentlicht am 22.07.2020)
Das Verfahren wird nicht mehr in Anspruch genommen und abgebrochen.