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Rechtsbehelfsbelehrung

Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Widersprüche gegen Bescheide der Gemeinde Wittibreut, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch eingelegt werden.

Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist dabei unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung.
In der Gemeinde Wittibreut ist eine Übermittlung eines elektronischen Widerspruchs nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig.
Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus.

Vorgehensweise:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Gemeinde Wittibreut eröffneten Zugang für elektronische Dokumente.

Die Adresse hierfür lautet:
poststelle@wittibreut.de

Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünfzehn Megabyte (MB) beschränkt.

Im Übrigen dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert und im Übrigen ein rechtliches Vorgehen gegen behördliche Bescheide nur im Wege der Klage bei Gericht möglich ist. Welches Vorgehen in Ihrem Fall möglich ist, entnehmen Sie bitte der Ihrem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.